Für den women&work Erfinderinnenpreis können sich Frauen ab 18 Jahren bewerben, die eine Erfindung in Deutschland entwickelt und/oder beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Europäischen Patentamt angemeldet haben.
Für den women&work Erfinderinnenpreis können sich Frauen ab 18 Jahren bewerben, die eine Erfindung in Deutschland entwickelt und/oder beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Europäischen Patentamt angemeldet haben.